Positionen

Bebauungsplan "asiatisches Museum"

05.02.2009 von Jürgen Wustmann

Schreiben/Einwand an die Stadtverwaltung Radevormwald zur

36. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst

Sehr geehrter Herr Dr. Korsten,

gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplanes erhebe ich Einspruch.

Begründung:
In der Erläuterung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird dargestellt, daß die Hofschaft Sieplenbusch planungsrechtlich dem Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen ist. Es ist nicht nachvollziehbar, daß für einen Anbau und eine Nutzungsänderung im Außenbereich aus einem privaten Interesse soweit nachgegeben wird, daß der Flächennutzungsplan geändert wird. Selbst wenn aus öffentlichem Interesse gegen das Asiatische Museum keine Einwände bestehen, so muß die Stadt Radevormwald doch die Gleichbehandlung aller Mitbürger bei einer so weitreichenden Entscheidung beachten. Es kann nicht sein, daß einer privaten Person ein persönliches Interesse in dieser weitreichenden Form genehmigt wird und die Stadt an anderer Stelle in Radevormwald Gebäude stilllegen läßt und mit Abriss droht, nur weil aus Sicht der Bauaufsicht zu viel von der vorhandenen Bausubstanz erneuert wurde.

Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung, s. Grundgesetz Art. 3, wird wissentlich durch die Änderung des Flächennutzungsplan ad absurdum geführt.

Aus vorgenannten verfassungsrechtlichen Gründen erhebe ich hiermit gegen die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radevormwald, Sieplenbusch, Museum für Asiatische Kunst, Einspruch.

geschrieben am 20.04.2009

Auch andere Einwände wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung zwar eingebracht aber in keinster Weise diskutiert. Die Stadtverwaltung sah sämtliche Einwände als unbegründet an und der Ausschuss nickte nur, kein Hinterfragen, keine Zweifel.
Hier wollten die Ausschussmitglieder aus meiner Sicht ein Thema, was sie schon lange beschäftig, wohl einfach vom Tisch haben.
Gelebte Demokratie in Radevormwald?!

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